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IWB 13/2007 S. 1176

Luxemburg | Investmentfonds

Am veröffentlichte die luxemburgische Finanzverwaltung ein lang erwartetes Rundschreiben hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Investmentfonds, dessen Grundsätze seit dem wirksam sind. Mit dem Schreiben wird die EuGH-Entscheidung in der Rs. BBL (C-8/03) umgesetzt. Demnach gelten alle offenen und geschlossenen Investmentfonds als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne und müssen seit umsatzsteuerlich registriert werden und Umsatzsteuererklärungen abgeben. Dies kann im Hinblick auf den niedrigeren Steuersatz in Luxemburg durchaus vorteilhaft sein. Da die Investmentfonds nunmehr als Unternehmen behandelt werden, befindet sich der Leistungsort von Katalogleistungen, die an die Investmentfonds erbracht werden, in Luxemburg.