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PiR Nr. 7 vom Seite 183

Bilanzierung von Arbeitszeitkonten nach IFRS

Prof. Dr. Raimund Rhiel
Kernaussagen
  • Die bilanzielle Behandlung von Arbeitszeitkonten nach IFRS unterscheidet sich deutlich von der unter Handels- und Steuerrecht.

  • IAS 19 ist derzeit für wertpapiergebundene Verpflichtungen ( asset based or defined return obligations) noch nicht geeignet.

  • Passende Regelungen sind zwar in der Diskussion, können aber noch nicht angewendet werden.

Arbeitszeitkonten erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Wegen unterschiedlicher Gestaltungen und Zielsetzungen findet man auch alternativ die Begriffe: Langzeitkonten, Zeitkonten, Wertguthaben, Altersteilzeitguthaben etc. . Arbeitszeitkonten dienen der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer erbringt für eine bestimmte Zeit keine Arbeitsleistung, erhält aber dennoch ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt (bezahlte Freistellung), das mit einer vor oder nach dieser Zeit erbrachten Arbeitsleistung oder auch Entgeltminderung finanziert wird (z. B. aus nicht genommenen Überstunden und Resturlaub bzw. aus geminderten Sonderzahlungen oder auch laufendem Entgelt; § 7 Abs. 1a SGB IV). In diesem Beitrag wird die Bilanzierung und Bewertung solcher Konzepte nach IFRS sowie z...

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