Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Neue Gestaltungsmöglichkeiten im Umwandlungsgesetz
Mit dem am in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes v. (BGBl 2007 I S. 542) hat der deutsche Gesetzgeber die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzt. Damit soll deutschen Kapitalgesellschaften die grenzüberschreitende Verschmelzung mit Kapitalgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten der EU ermöglicht werden. Bei dieser Gelegenheit wurden weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Bereichen des Umwandlungsgesetzes aus der Praxis aufgegriffen und umgesetzt. Berücksichtigung fanden dabei auch Vorschläge aus dem Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance”. Die Umsetzung der sog. Verschmelzungsrichtlinie erfolgte in drei Schritten. Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) dient der Umsetzung der mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben jener Richtlinie (dort: Art. 16) und ist am in Kraft getreten (NWB F. 26 S. 4705). Der steuerrechtliche Teil der Verschmelzungsrichtlinie wurde mit dem am in Kraft getretenen Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Maßnahmen (S...