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Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf
Am hat der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt, das der Deutsche Bundestag bereits am verabschiedet hatte. Damit können die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, wie beabsichtigt, ab dem Anwendung finden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde der ursprüngliche Regierungsentwurf (vgl. BT-Drucks. 16/4841), der bereits Gegenstand eines Beitrags in NWB Beratung aktuell 13/2007 gewesen ist, in zahlreichen Punkten geändert (vgl. hierzu Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks. 16/5452 und 16/5491). Diese Änderungen stehen im Mittelpunkt des folgenden Beitrags. Eine intensivere Aufarbeitung aller bedeutsamen Regelungen soll jedoch einer Reihe von ausführlicheren Schwerpunktbeiträgen in den kommenden Heften vorbehalten bleiben.
I. Änderungen bei den steuerlichen Entlastungen
1. Folgeänderung zur Tarifsenkung bei der Körperschaftsteuer
Bei der Tarifsenkung der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) und der Absenkung der Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer (§ 11 Abs. 2 GewStG), die quasi das „Kernstück” der Unternehmensteuerreform bilden, hat es gegenüber dem Regierungsentwurf keine Veränderungen gegeben.
Das Gese...