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FG München 15.05.2007 9 V 619/07, NWB 28/2007 S. 219

Steuerstrafrecht | Nichterklärung einer BfA-Rente als Steuerhinterziehung

Bei einer von einem Steuerberater vorbereiteten Steuererklärung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, diese vor deren Abgabe an das Finanzamt daraufhin zu überprüfen, ob sie alle Angaben tatsächlicher Art vollständig und richtig enthält. Werden über Jahre hinweg von insgesamt vier Altersbezügen nur drei erklärt, muss – wenn der Steuerpflichtige die Erklärungen dennoch unterschrieben hat – eine zumindest bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung angenommen werden ( NWB NAAAC-47695).