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BFH 11.05.2007 V S 6/07, NWB 28/2007 S. 215

Finanzgerichtsordnung | Entzug des gesetzlichen Richters durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung des EuGH

Der NWB ZAAAC-49139 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Entzug des gesetzlichen Richters) durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung des EuGH ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht statthaft. (2) Eine Gerichtsentscheidung, in der ein letztinstanzliches Gericht eine mögliche Vorlage an den EuGH abgelehnt hat, verstößt nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn das Gericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat.