Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler
Der EuGH hat zur Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 der 6. EG-RL und insbesondere des dort verwendeten Begriffs der „Vermittlung von Krediten” wie folgt entschieden: Der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger die Vermögenssituation von ihm akquirierter Kunden analysiert, um ihnen zu Krediten zu verhelfen, steht der Anerkennung einer von der Steuer befreiten Leistung der Vermittlung von Krediten i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 der 6. EG-RL nicht entgegen, wenn die von diesem Steuerpflichtigen angebotene Leistung der Vermittlung von Krediten als die Hauptleistung anzusehen ist, zu der die Vermögensberatung eine Nebenleistung ist, so dass sie das steuerliche Schicksal der erstgenannten Leistung teilt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob dies in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit der Fall ist. Der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger zu kein...