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Lohnsteuerpflicht für Lohnfortzahlung an einen angestellten Berufssportler
Zum Arbeitslohn gehören auch Zahlungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei beschränkt Steuerpflichtigen Arbeitnehmern gilt dies auch für inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit im Zeitpunkt der Zahlung noch ausgeübt wird. Steuerpflichtig ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall insbesondere, wenn die Krankheit gerade auf einem Arbeitsunfall beruht, der in Ausübung der inländischen Tätigkeit geschehen ist. Art. 17 DBA-USA steht dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bei Entschädigungsansprüchen und ähnlichen Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht entgegen.