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BFH 10.01.2007 I R 53/06, NWB direkt 28/2007 S. 7
Keine Kürzung des gewerbesteuerlichen Gewinns
Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nicht gem. § 9 Nr. 2 a Satz 1 GewStG 2002 um die gem. § 8b Abs. 5 KStG 2002 nicht abziehbaren Betriebsausgaben in Höhe von 5 % der nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 steuerfreien Bezüge zu kürzen.