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Einkünfteermittlung bei Liebhaberei
Eine relevante Betätigung im Bereich der Gewinneinkünfte ist nur dann anzunehmen, wenn die Absicht besteht, auf Dauer nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Dabei wird nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abgestellt, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung. Dauernde Verluste deuten zwar auf das Fehlen einer Gewinnabsicht hin, sind allein jedoch nicht ausschlaggebend.