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Finanzierungskosten eines Grundstücks als Betriebsausgaben
Zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens gehören die als Weideland für Rinder genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Der Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen steht nicht entgegen, dass das Grundstück zu einem Preis erworben wird, der für Bauland bezahlt wird. Die Eigenschaft als Betriebsvermögen erhält ein Wirtschaftsgut bereits durch seine tatsächliche Nutzung und nicht dadurch, ob es in einer Buchführung berücksichtigt wird oder mit dem Wirtschaftsgut zusammenhängender Aufwand steuerlich geltend gemacht oder in der Buchführung berücksichtigt wird. Ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ist kein verlustgezeichnetes Wirtschaftsgut und verliert nicht die Eigenschaft Betriebsvermögen zu sein, wenn es zum Preis von Bauland er...