Widerlegung des Vermögensverfalls trotz mehrfacher Schuldnerverzeichniseinträge nur bei umfassender Darlegung der Einkommens-
und Vermögensverhältnisse
Leitsatz
Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Steuerberater mit mehreren Haftbefehlen in das Schuldnerverzeichnis eingetragen
ist.
Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, dazu bedarf es aber der genauen Angabe von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im
Einzelfall trotz der bestehenden Eintragungen im Schuldnerverzeichnis tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist.
Die bloße Mitteilung des Klägers per Fax am Tag der Verhandlung, er könne den Gerichtstermin „krankheitsbedingt” nicht wahrnehmen,
genügt den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung seines Antrags auf Terminsverlegung nicht.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1468 Nr. 22 WAAAC-48972
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