Zollrechtliche Behandlung von vertraglichen Garantieleistungen (Vorabentscheidungsvorlage an den EuGH)
Leitsatz
Mindern Zahlungen des Verkäufers und Herstellers an den Käufer, mit denen dem Käufer im Rahmen einer Garantievereinbarung
von seinen Abnehmern in Rechnung gestellte Reparaturaufwendungen ersetzt werden, den Zollwert nach Art. 29 Abs. 1, Abs. 3
Buchstabe a ZK, der auf der Grundlage des zwischen dem Verkäufer und Hersteller und dem Käufer vereinbarten Preises angemeldet
wurde?
Sind derartige Zahlungen zur Erstattung von Garantieaufwand eine Änderung des Transaktionswerts nach Art. 145 Abs. 2 ZKDVO
i. d. F. der VO (EG) Nr. 444/2002?
Ist im Falle der Bejahung der ersten oder zweiten Frage Art. 145 Abs. 2 und 3 ZKDVO i. d. F. der VO (EG) Nr. 444/2002 auf
Einfuhren anzuwenden, für die die Zollanmeldungen vor dem Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 444/2002 am angenommen wurden?
Ist im Falle der Bejahung der dritten Frage Art. 145 Abs. 2 und 3 ZKDVO i. d. F. der VO (EG) Nr. 444/2002 von der Ermächtigungsgrundlage
des Art. 247 ZK gedeckt?
Fundstelle(n): VAAAC-48968
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