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FG München Urteil v. - 6 K 3336/06

Gesetze: AO § 170 Abs. 1, AO § 170 Abs. 2, VStG § 19

Zur Festsetzungsverjährung bei der Vermögensteuer

Leitsatz

Für die Vermögensteuer 1985 ergibt sich der Beginn der Festsetzungsverjährung grundsätzlich aus § 170 Abs. 1 AO. Eine Anlaufhemmung hinsichtlich der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht eingetreten, wenn der Steuerpflichtige nicht konkret vom Finanzamt aufgefordert wurde, eine Vermögensteuererklärung auf den einzureichen. Eine nach Ablauf der Verjährungsfrist ergangene Aufforderung die Steuererklärung abzugeben, kann nicht nachträglich eine Hemmung des Beginns der Festsetzungsfrist bewirken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAC-48965

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