Haftung des Geschäftsführers einer in Insolvenz geratenen GmbH für nicht angemeldete Lohnsteuer
Leitsatz
Für die Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH nach § 69 AO wegen der Nichtanmeldung der Lohnsteuern für Lohnsteuerzeiträume
weit vor dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann nicht auf die Fälligkeit bzw. auf
den Zahlungszeitpunkt eines nach der Betriebsprüfung ergehenden Steuerbescheides –der hier der Insolvenzanfechtung unterliegen
würde– abgestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit. Ist zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass
die Lohnsteuern bei pflichtgemäßer Anmeldung noch hätten abgeführt werden können, haftet der Geschäftsführer.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1302 Nr. 17 UAAAC-48951
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