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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 875/03 (Kg)

Gesetze: EStG 2002 § 74 Abs. 1 S. 1, EStG 2002 § 74 Abs. 1 S. 4, EStG 2002 § 62 Abs. 1, AO § 5

Abzweigung von Kindergeld

Krankheitsbedingte ergänzende Unterbringung des Kindes in einem Internat

Aufteilung des Kindergeldes

Ermessen

Leitsatz

1. Die Abzweigung des Kindergeldes an das Jugendamt ist rechtswidrig, wenn das Kind zwar krankheitsbedingt auf Kosten des Jugendamts in einem Internat untergebracht ist, der Kindergeldberechtigte aber an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien durch die Haushaltsaufnahme des Kindes Betreuungsunterhalt leistet.

2. Leistet neben dem Träger der Jugendhilfe auch der Kindergeldberechtigte Barunterhalt, so hat die Familienkasse spätestens in der Einspruchsentscheidung Ermessenserwägungen über die Aufteilung des Kindergeldes anzustellen. Eine Ermessensreduzierung auf Null dahin, dass nur eine Abzweigung in voller Höhe in Betracht käme, besteht nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAC-48945

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