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Teilwert-AfA bei Kursschwankungen von Fremdwährungsverbindlichkeiten
Das FG Bremen lässt eine Teilwertabschreibung von langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten nur bei einer nachhaltigen Veränderung des Wechselkurses zu. Bei einer stabilen Währung wie dem japanischen Yen oder dem US-Dollar bedürfe es einer fundamentalen Veränderung der Finanzdaten der betroffenen Länder, um eine Teilwertabschreibung zu rechtfertigen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1-2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Übliche Wechselkursschwankungen reichten hingegen nicht aus. Das FG Bremen folgt damit dem (BBK KN-Nr. 50/2007); das FG Bremen folgt auch dem ( NWB JAAAB-88367, BStBl 2002 I S. 793).
Die Folge dieser Rechtsprechung: Bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten wird der Nachweis einer fundamentalen Ve...