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Gutachtenkosten für Erwerb von GmbH-Anteilen sind grundsätzlich Anschaffungsnebenkosten
Die Kosten für ein Wertgutachten einer GmbH-Beteiligung, die der Steuerpflichtige erwerben will, sind i. d. R. Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung. Dies gilt nach dem jedenfalls dann, wenn
der Steuerpflichtige bereits grundsätzlich entschlossen ist, die Beteiligung zu kaufen und
das Gutachten „nur” eine konkrete Grundlage schaffen soll für die Verhandlungen über den Kaufpreis sowie über die Finanzierung des Kaufpreises, nicht aber mehr die Kaufentscheidung des Steuerpflichtigen beeinflussen soll.
Soweit der BFH in seiner früheren Rechtsprechung gefordert hat, dass der Beschluss zum Erwerb der Beteiligung bereits „endgültig” gefasst sein müsse (so , BStBl 2004 II S. 597), hält er daran nicht mehr fest: Ein „grundsätzlicher Erwerbsentschluss” ist...