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Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2006
Auswirkungen für den Berater und den Mandanten
Mit gleich lautenden Erlassen vom haben sämtliche Bundesländer die überarbeiteten „Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2006” – im folgenden AStBV (St) 2006 genannt – bekannt gegeben. Die 152 Einzelanweisungen der AStBV (St) 2006 sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der Finanzbehörden untereinander, mit anderen Stellen der Finanzbehörde sowie mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften gewährleisten.
I. Anwendungsbereich und rechtlicher Charakter
Die Anweisungen v. 27. 11. (BStBl 2006 I S. 634) sind in allen Straf- und Bußgeldverfahren anzuwenden, in denen die Finanzbehörde ermittelt oder zur Mitwirkung berufen ist (Nr. 1 Abs. 1 Satz 1). Sie sind von allen Bediensteten der Steuerfahndung (Steufa) und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) zu beachten, ferner auch von den Bediensteten anderer Stellen der Finanzbehörden (etwa den Vollstreckungs- und Veranlagungsdienststellen), soweit es sich um die Zusammenarbeit mit jenen Stellen handelt oder wenn sie Maßnahmen im Straf- oder Bußgeldverfahren treffen (...