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EuGH 19.04.2007 Rs. C-381/05, NWB 27/2007 S. 212

Wettbewerbsrecht | Zur Zulässigkeit vergleichender Werbung mit und ohne Ursprungsbezeichnung

Vergleichende Werbung kann auch dann vorliegen, wenn in einer Werbeaussage nur auf eine Warengattung und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder Produkt Bezug genommen wird (). Die Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung gewährleistet jedoch keinen absoluten Schutz von Ursprungsbezeichnungen und verbietet vergleichende Werbung nicht generell. Vergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie den Ruf einer Marke, eines Handelsnamens oder anderer Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers oder der Ursprungsbezeichnung von Konkurrenzerzeugnissen nicht in unlauterer Weise ausnutzt. Die Klage des Champagnerhauses Veuve Cliquot Ponsardin gegen einen belgischen Bierbrauer, dessen Braumethode durch die Herstellungsweise von Schaumwein...