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Einkommensteuer | Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf im Veranlagungszeitraum 2001 realisierte Auflösungsverluste wesentlich Beteiligter
Wurde eine Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige wesentlich beteiligt war, wegen Vermögenslosigkeit im Veranlagungszeitraum 2001 im Handelsregister gelöscht, war sie liquidationslos vollbeendet und ein in diesem Zeitpunkt realisierter Verlust unterlag gem. NWB EAAAC-48537 noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren. Nach dem weiteren NWB UAAAC-48536 unterliegen im Veranlagungszeitraum 2001 realisierte Auflösungsverluste wesentlich Beteiligter ebenso wie Veräußerungsverluste noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren. § 52 Abs. 4b Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG erfordern insoweit entsprechend dem Normzweck eine einschränkende Auslegung.