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Kein Vorsteuerabzug bei Ankauf von gekeulten Masttieren
Bei Zahlungen aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen (sog. echte Zuschüsse) fehlt es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und den Zahlungen, so dass die Leistungen nicht steuerpflichtig sind. Bloß technische Anknüpfungen von Fördermaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers führen nicht dazu, die Förderung zum Entgelt „für die Leistungen” machen, wenn das Förderziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers ist. Der Ankauf von Schweinen im allgemeinpolitischen Interesse einer Stützung des Schweinemarkts (bei Auftreten der Schweinepest) ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung und nicht steuerbar.