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Veräußerungsverlust bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen
Bei einer Übertragung von GmbH-Anteilen zwischen nahen Angehörigen zum Preis von Null Euro besteht die widerlegliche Vermutung für eine unentgeltiche Zuwendung. Diese Vermutung ist erst dann widerlegt, wenn feststeht, dass die Vertragsparteien den Wert der Anteile nach kaufmännischen Gesichtspunkten wie unter fremden Dritten festgelegt haben und auf dieser Grundlage zur Feststellung der Wertlosigkeit gelangt sind. Erhält von zwei Gesellschafter-Geschäftsführern nur einer eine Versorgungszusage, steht diesem nicht der ungekürzte Vorwegabzug zu.