Häusliches Arbeitszimmer trotz überwiegender Tätigkeit außer Haus im Einzelfall abzugsfähig, wenn dort der prägende qualitative
Mittelpunkt der Arbeit liegt
Leitsatz
Das häusliche Arbeitszimmer eines nichtselbständig im Vertrieb tätigen Ingenieurs kann trotz zeitlichen Überwiegens der außerhäuslichen
Tätigkeit Mittelpunkt seiner Betätigung sein, wenn diese wesentlich durch die Erarbeitung technischer Problemlösungen im häuslichen
Arbeitszimmer geprägt wird und daher dort ihren qualitativen Schwerpunkt findet.
Indessen setzt der Werbungskostenabzug für in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen eingebundene Räume wegen des Aufteilungs-
und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG zusätzlich voraus, dass diese ganz überwiegend eine für ein häusliches Arbeitszimmer
typische Ausstattung haben; daran fehlt es bei einer wohnraumähnlichen Ausstattung von Besprechungsräumen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 746 Nr. 10 KAAAC-48415
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.