Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 193/06 EFG 2007 S. 1263 Nr. 16

Gesetze: FGO § 65

Bezeichnung des Klägers mit Wohnanschrift in der Klage

Leitsatz

Die Zulässigkeit einer Klage erfordert, dass der Kläger mit seiner Wohnanschrift bezeichnet wird. Dies gilt auch wenn er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1343 Nr. 20
EFG 2007 S. 1263 Nr. 16
SAAAC-48392

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen