Zollschuldrechtliche Haftung der Spedition für Fehleingaben im „ATLAS”-IT-Verfahren
Leitsatz
Die Anmeldung zum Versandverfahren setzt voraus, dass der Anmeldung die Gestellung bei der gleichen Zollstelle vorausgeht.
Wird wegen eines Eingabefehlers nach automatisierter Zollgestellung im ATLAS-System bei der elektronischen Anmeldung zur
Weiterbeförderung im Versandverfahren ein anderes Zollamt als Abgangszollstelle generiert, führt dies zur Nichtigkeit der
Annahme der Versandanmeldung. Dies hat zur Folge, dass die Waren durch unzulässiges Entfernen vom Verwahrungsort der zollamtlichen
Überwachung entzogen werden.
Art. 10 des Zollkodex ist nicht dahingehend auszulegen, dass ein Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen die Annahme der
Unwirksamkeit der Eröffnung des Versandverfahrens aufgrund schwerwiegender und offenkundiger Fehler i. S. des § 125 Abs. 1
AO ausschließt.
Fundstelle(n): UAAAC-48374
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