Bewertungsabschlag bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur bei echtem unternehmerischem Risiko
Leitsatz
Ein Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG ist bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur dann zu gewähren, wenn der
Beschenkte Mitunternehmer geworden ist indem er Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.
Wird ein Nießbrauchsrecht an dem geschenkten Gesellschaftsanteil zurückbehalten, ist eine Mitunternehmerschaft zu verneinen.
Eine theoretisch bestehende Außenhaftung ist nicht ausreichend, um eine Mitunternehmerstellung zu begründen, wenn es sich
um eine Beteiligung an einer Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung handelt, bei der das tatsächliche Unternehmerrisiko
bei der Betriebsgesellschaft liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 944 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2007 S. 2264 WAAAC-48356
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