Kein Auskunftsrecht der Steuerfahndung gegen Wertpapierhandels-AG nach deren Eigentümern wegen allgemeiner Defizite bei der
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Leitsatz
Der auf allgemeiner Erfahrung beruhende Hinweis auf Besteuerungsdefizite bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ist keine
ausreichende Grundlage für ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine AG, sie solle Aktionärsverzeichnisse vorlegen;
auch der Hinweis auf ein evt. strukturelles Vollzugsdefizit infolge der bei Aktienverkäufen fehlenden Anzeigepflicht genügt
nicht.
Für die Rechtmäßigkeit eines derartigen Auskunftsersuchens bedarf es vielmehr konkreter Darlegungen (z. B. spezifischer,
institutsbezogener Erkenntnisse) zu Anhaltspunkten für mögliche Steuerverkürzungen der betroffenen Anteilsinhaber.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 321 Nr. 12 DB 2007 S. 2745 Nr. 50 EFG 2007 S. 1573 Nr. 20 IAAAC-48352
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