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FG Köln Urteil v. - 13 K 1441/06 EFG 2007 S. 1467 Nr. 18

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Körperschaften:

Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb teilweise eine vGA bewirkte, als weitere vGA

Leitsatz

Das Halten eines Grundstücks, das gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der verhinderten Vermögensmehrung, die sich aus den anteiligen Kosten (Zinsen auf den angemessenen Grundstückskaufpreis und Grundsteuern) zuzüglich eines Gewinnaufschlags zusammensetzt. Dagegen stellt der Teil des Zinsaufwands, der auf die Finanzierung eines überhöhten Kaufpreisanteils entfällt, keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1254 Nr. 19
EFG 2007 S. 1467 Nr. 18
KÖSDI 2007 S. 15778 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2007 S. 2356
YAAAC-48338

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