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OFD Magdeburg - S 4521 - 4 - St 335

Bemessungsgrundlage bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen

Die einem Erwerber eines Grundstücks in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gehört zur grunderwerbssteuerlichen Gegenleistung ( BStBl 1973 II S. 126). Andererseits gehört in diesen Fällen die halbe Grunderwerbsteuer zum umsatzsteuerlichen Entgelt ( BStBl 1980 II S. 620).

Um zusätzliche Berechnungen wegen der wechselseitigen Abhängigkeit der Bemessungsgrundlagen der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer zu vermeiden, ist die Umsatzsteuer nur insoweit der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung hinzuzurechnen, als sie in ihrer Höhe noch nicht durch die Grunderwerbsteuer beeinflußt ist.

Beispiel:


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Gegenleistung für das Grundstück (ohne Umsatzsteuer)
100 000 DM
zuzüglich 15 v. H. Umsatzsteuer
15 000 DM
grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
115 000 DM
darauf festzusetzende Grunderwerbsteuer 2 v. H. =
2 300 DM

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