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Sozialversicherung | Sozialversicherungspflicht von pauschal besteuerten Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Seit Beginn des Jahres 2007 kann der Zuwendende die Einkommensteuer bei Sachzuwendungen an seine eigenen Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 EStG) mit 30 % pauschalieren. Diese Sachzuwendungen sind jedoch sozialversicherungspflichtig. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 30. 4. 2007 hervor. Die Beitragsfreistellung in der Sozialversicherung würde zu erheblichen Beitragsausfällen und deutlichen Beitragssatzerhöhungen führen, so das BMAS. Zwar sehe die Regelung in § 17 SGB IV vor, dass sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Regelungen zum Arbeitsentgelt weitgehend übereinstimmen sollen; sie lasse aber Abweichungen insbesondere zur Sicherung des Beitragsaufkommens in der Sozialversicherung zu.
Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der ...Datei öffnen