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Lohnsteuer | BMF bestätigt Rechtsprechung zu geldwerten Vorteilen bei Arbeitgeberdarlehen
Der BFH hatte mit Urteil v. - VI R 28/05 (BStBl 2006 II S. 781) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil erlangt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Nach Auffassung des BFH lässt sich mit der Richtlinienregelung in R 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 (entspricht R 31 Abs. 11 Satz 3 LStR 2005) kein steuerbarer Vorteil begründen und ist die Richtlinienregelung keine Festsetzung von Durchschnittswerten i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG. Das bestätigt diese Rechtsprechung im Wesentlichen und ist unter NWB NAAAC-47818 abrufbar. Vgl. zu diesem Thema bereits Werner, NWB F. 6 S. 4723 ff. (NWB Nr. 41/2006) und den demnächst erscheinenden Aufsatz.