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Die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten
Aktuelle Verwaltungspraxis unter Berücksichtigung der ab 2007 geltenden Rechtslage
Flexible Arbeitszeitmodelle erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. So gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben der Einführung von Altersteilzeitregelungen mit Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphase (sog. Blockmodelle) zunehmend dazu über, Arbeitszeitkonten zu vereinbaren, in denen die „angesparte” Mehrarbeit und die hiergegen verrechnete Freizeit festgehalten werden. Durch derartige Abreden wird erreicht, dass Arbeitgeber zeitweise anfallende Mehrarbeit nicht zusätzlich vergüten müssen, sondern in einem festgelegten Umfang gegen Freizeit eintauschen können. Daneben sind Vereinbarungen denkbar, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumen, auf vereinbarte Zulagen, Lohnzuschläge, Sonderleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder aber Gewinnbeteiligungen bzw. Tantiemen zugunsten einer Zeitgutschrift zu verzichten. Der Arbeitgeber ist zudem nicht gehindert, das Wertguthaben seiner Arbeitnehmer durch eigene Leistungen zu erhöhen. – Im vorliegenden Beitrag wird die aktuelle Verwaltungspraxis dargestellt. Außerdem werden Lösungsansätze zu den aus der Sicht des Steuerpraktikers erkennbaren Zweifelsfragen aufgezeigt.