Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung von Pflegeleistungen
Übernimmt es der Beschenkte, den Schenker persönlich zu pflegen, bestimmt sich der Wert der als Gegenleistung zu berücksichtigenden Pflegeleistung weder nach § 36 Abs. 3 SGB XI, noch nach dem üblichen Stundensatz eines Pflegedienstes, sondern nach dem Tariflohn für sog. ungelernte Pflegekräfte.