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Essenslieferungen für Arbeitnehmer zum Verzehr in der Kantine
Beschafft ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch einen Menü-Bringdienst Essen, das in der Kantine des Arbeitgebers verzehrt wird und bezahlt der Arbeitgeber den Essenspreis direkt an den Lieferanten, ist die Lieferung nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 begünstigt. Vielmehr ist eine Lieferung zum „Verzehr an Ort und Stelle” gegeben, die dem Regelsteuersatz unterliegt.