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Dienstwagen-Besteuerung auch bei regelmäßiger Bahnnutzung
Arbeitnehmer können der zusätzlichen Dienstwagen-Besteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG grundsätzlich selbst dann nicht entgehen, wenn sie regelmäßig mit der Bahn zur Arbeit fahren. Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen tatsächlich für diese Strecken nutzt; vielmehr reicht die bloße Nutzungsmöglichkeit aus. Anmerkung: Der Kläger hatte geltend gemacht, dass er seinen Dienstwagen nur privat und für Dienstreisen zu Kunden nutze. Die Strecke zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte lege er dagegen ausschließlich mit der Bahn zurück, was er durch Vorlage der auf ihn persönlich ausgestellten Jahres-Bahnkarte belegen könne. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG enthaltene Typisierung sei so lange sachgerec...