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Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Familienvaters
Gründet der Steuerpflichtige durch Heirat und Geburt eines Kinds eine eigene Familie, kommt es für die Bestimmung des Mittelpunkts seiner Lebensinteressen nur darauf an, wo sich diese Familie aufhält. Anders als bei einem Alleinstehenden, bei dem die melderechtliche Angabe zur Hauptwohnung lediglich abbildet, wo der Betroffene sich überwiegend aufhält, kann der Meldung des Familienwohnsitzes auch steuerliche Bedeutung zukommen. Befindet sich nämlich die Familienwohnung am Berufsort, kommt eine doppelte Haushaltsführung für diese Wohnung nicht in Betracht.