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Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid
Wurde für ein Vorjahr ein vortragsfähiger Verlust festgestellt und ist dieser Verlust im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Streitjahrs abgezogen worden, stellt die nachträgliche Aufhebung des Verlustfeststellungsbescheids für das Vorjahr einen Grundlagenbescheid i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für den Einkommensteuerbescheid des Streitjahrs dar. Bei Ergehen eines Grundlagenbescheids hat eine Änderung des bestandskräftigen Folgebescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO unabhängig davon zu erfolgen, ob der Folgebescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder nicht. Wurde nach einer Zusammenveranlagung die getrennte Veranlagung beantragt und wird nun erneut die Durchführung einer Zusammenveranlagung beantragt, ist nicht etwa nur der frühere „alte” Zusammenveranlagungsbescheid wieder in Kraft zu setzen. Das Finanzamt ha...