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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Arbeitnehmer Information zum AGG – Muster

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Der Arbeitgeber muss im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bestimmten Organisationspflichten nachkommen. Neben allgemeinen Schutzpflichten hat er auch die Pflicht zur Einwirkung auf Beschäftigte und Dritte zur Vermeidung, Unterbindung und Ahndung von Benachteiligungen und muss alle notwendigen das AGG betreffenden Informationen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt machen.

Die angefügte Vorlage kann von Arbeitgebern genutzt werden, um der in § 12 Abs.5 AGG verankerten Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nachzukommen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Benachteiligungen von Menschen im Arbeits- oder Privatleben, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:

  • Rasse und ethnische Herkunft,

  • Geschlecht

  • Religion und Weltanschauung,

  • Behinderung

  • Alter (jedes Lebensalter)

  • sexuelle Identität

Das Benachteiligungsverbot richtet sich nicht nur an den Arbeitgeber sondern auch an Arbeitskollegen und Dritte, z.B. Kunden.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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