Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SteuerStud Nr. 7 vom Seite 308

Allgemeine Grundzüge der Bedarfsbewertung

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Ramb, Edenkoben

Die Bewertung der vier Vermögensarten – land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen und schließlich das übrige Vermögen – nach dem Bewertungsgesetz hat im Studium an den Fachhochschulen für Finanzen sowie in der Steuerberaterprüfung ihre Bedeutung. So ermittelt sie sowohl die Grundlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer als auch für andere Steuerarten, so z. B. für die Einkommensteuer, wenn es um das Kapitalisieren von Renten geht. Man unterscheidet zwischen der Einheitsbewertung, der Bedarfsbewertung und der speziellen Bewertung. Während die Einheitsbewertung ihre wichtigste Funktion nur noch für die Grundsteuer hat, wird für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Bedarfsbewertung benötigt. Unter der speziellen Bewertung versteht man die Bewertung verschiedener Vermögenswerte für die jeweilige Besteuerungsgrundlage, so z. B. die Bewertung eines Nießbrauchs für Zwecke der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In einer Beitragsreihe sollen die Grundzüge der Bedarfsbewertung dargestellt werden. Der vorliegenden allgemeinen Einführung wird die Besprechung der einzelnen Ve...