Steuerfreiheit einer Abfindung bei einvernehmlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit befristeter Wiedereinstellungszusage
Leitsatz
Erklärt sich ein im Erziehungsurlaub gewesener Arbeitnehmer damit einverstanden, aus seinem Arbeitsverhältnis auszuscheiden,
obwohl er auf der Grundlage einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Zusage des Arbeitgebers hatte, ihn nach vier Jahren wieder
zu gleichen Bedingungen einzustellen, falls der Arbeitnehmer bis zu 6 Monate vor Arbeitsaufnahme die Annahme der Zusage erklärt,
und wurde hiervon auch Gebrauch gemacht, so ist gleichwohl die Steuerfreiheit einer gezahlten Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG
anzunehmen. Denn hierin liegt ein unfreiwilliger Verzicht auf das schon als entstanden anzusehende, aber noch nicht vollzogene
neue Arbeitsverhältnis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1425 Nr. 22 EFG 2007 S. 1060 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2007 S. 2356 IAAAC-47704
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