Rückgängigmachung eines Bauvertrags nach Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach dem FördG als rückwirkendes
Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Sind Sonderabschreibungen auf Anzahlungen aufgrund eines Bauvertrags über die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses nach
dem FördG in Anspruch genommen und ist der Bauvertrag später rückabgewickelt worden, so sind die Voraussetzungen eines Begünstigungstatbestands
nach § 3 FördG endgültig nicht mehr erfüllt mit der Folge, dass die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
auf Anzahlungen nicht mehr besteht. Die Rückgängigmachung des Bauvertrags ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs.
1 Nr. 2 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 53 Nr. 1 ZAAAC-47678
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