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Sozialversicherungsbeiträge nach Zahlungsunfähigkeit der GmbH
Die Pflicht zur Sicherung der Masse nach § 64 Abs. 2 GmbHG führt mangels Verschuldens nicht zur Strafbarkeit nach § 266a StGB, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abführt. Die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist wegen Pflichtenkollision nicht nur in der 3-wöchigen Frist des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, sondern auch in der Zeit danach suspendiert ( [n. rkr.], ZIP 2007 S. 724).