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BFH 12.04.2007 VI R 55/05, StuB 12/2007 S. 479

Einkommen-/Lohnsteuer | Durchschnittsberechnung der Pauschalierungsgrenze bei Beiträgen für eine Direktversicherung

(1) Beiträge für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers i. S. des § 40b EStG i. d. F. bis 2004 sind nur solche Leistungen des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. (2) Sind für Arbeitnehmer Gesamtprämien i. H. von jeweils mehr als 4.200 DM im Kalenderjahr zu leisten, sind diese Arbeitnehmer dennoch in die Durchschnittsberechnung der Pauschalierungsgrenze gem. § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einzubeziehen, wenn der als Arbeitslohn zu qualifizierende Anteil diesen Betrag nicht übersteigt (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 40b EStG i. d. F. bis 2004).

Praxishinweise: Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam versichert, so gilt als pauschalierungsfähige Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Zuwendungen durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, wenn di...