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Erbrecht | Ergänzungspfleger für Elternteil als Testamentsvollstrecker
Das OLG Zweibrücken hebt in seinem Beschluss v. 21. 12. 2006 - 5 UF 190/06 (RNotZ 2007 S. 157) hervor, dass die Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und alleiniger gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Erbens noch keinen so erheblichen Interessengegensatz indiziert, der die Wahrnehmung beider Aufgaben durch ein und dieselbe Person grundsätzlich ausschließen und damit die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft erforderlich machen würde. Hiervon gingen bislang aber das , FamRZ 2002 S. 272) und das OLG Naumburg (Beschluss v. 1. 1. 1993 - 15 W 215/93, FamRZ 1993 S. 1122) aus.