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Unzulässige erstmalige Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei bestandskräftiger Veranlagung
Der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustabzug wegen nachträglich geltend gemachter Werbungskosten ist nach vorangegangener bestandskräftiger Nullfestsetzung der Einkommensteuer nur zulässig, wenn der entsprechende Einkommensteuerbescheid noch nach der Abgabenordnung geändert werden kann. Hält der Steuerpflichtige bei einer Einkommensteuerfestsetzung auf 0 € entgegen dem vom Finanzamt der Festsetzung zugrunde gelegten Gesamtbetrag der Einkünfte seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen, muss er innerhalb der Einspruchsfrist gegen den (nicht anfechtbaren) Einkommensteuerbescheid die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs beantragen. Enthält der Einkommensteuerbescheid keine entsprechende Belehrung, kann dieser Antrag binnen eines Jahrs seit Bekanntgabe...