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FG München Urteil v. - 14 K 2944/06

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4 GemZT 2006 Anm. 5 B GemZT 2006 Anm. 5 E zu Kap. 84

Tarifierung eines LCD-Graustufenmonitors und einer Grafikkarte

Leitsatz

1. Gesondert gestellte Monitore, die besonders konstruiert sind, um die exakte Grauwiedergabe radiologischer Aufnahmen zu gewährleisten, und Teile eines Radiodiagnose-Systems bilden, sind nicht in Pos. 8471 oder 9022, sondern in Pos. 8528 einzureihen.

2. Eine Grafikkarte, die zur Ansteuerung von Monitoren in medizinischen Diagnose-System bestimmt ist, ist nach Anm. 5 E zu Kap. 84 von der Einreihung in Pos. 8471 ausgeschlossen und in Pos. 8543 einzureihen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAC-47137

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