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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 351/04

Gesetze: EStG § 6 Abs. 6, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, BewG § 9 Abs. 3, BewG § 11 Abs. 1 S. 1, BewG § 11 Abs. 2 S. 1

Veräußerungsgewinn bei Tausch von nicht an der Börse registrierten US-Aktien

Leitsatz

1. Anteile an einer US-Aktiengesellschaft, die nicht registriert und somit nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen.

2. Die fehlende Registrierung, die der Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Nichtveräußerung innerhalb eines Jahres dient, führt bei entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 3 BewG zu keiner Wertminderung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 345 Nr. 6
EStB 2008 S. 29 Nr. 1
HAAAC-47136

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