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Währungsumrechnung im Konzern nach IAS 21
Die praktische Bedeutung der IFRS ist in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Seit dem Geschäftsjahr 2005 sind inländische, kapitalmarktorientierte Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung unterhalten immer mehr inländische Konzernmutterunternehmen ein Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland, das seinen Jahresabschluss nicht in der Konzernberichtswährung, sondern in einer Fremdwährung aufstellt. Es ist offensichtlich, dass alle in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmen in einer einheitlichen Währung abgebildet werden müssen, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Konzerns darzustellen. Im Folgenden wird (unter Vernachlässigung von Währungen eines Hochinflationslandes) nun ein Überblick darüber gegeben, wie nach IFRS die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften in die Konzernberichtswährung umzurechnen sind.
I. Einführung
Das nach IFRS gültige Weltabschlussprinzip (vgl. IAS 27.11) sieht für alle inländischen Kapitalgesellschaften vor, dass neben dem Mutterunternehmen auch alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht ...