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IWB Nr. 11 vom Seite 579

Unternehmensteuerreformgesetz im Bundestag verabschiedet

Zur Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes durch den Bundestag am erklärte das BMF, dass der Standort Deutschland für nationale und internationale Investoren damit noch attraktiver wird.

Der Steuersatz bei den Kapitalgesellschaften wird nominal nur noch 29,83 % betragen und damit im internationalen Mittelfeld liegen. Durch die Reform wird es sich in Zukunft deutlich weniger als heute lohnen, die Verluste ausländischer Tochterunternehmen hier abzuschreiben und Gewinne im Ausland zu versteuern. Gleichzeitig wird die kommunale Einnahmebasis durch die Beibehaltung der Gewerbesteuer verstetigt.

Die wichtigsten Änderungen im parlamentarischen Verfahren:

  • Der Mittelstand wird noch weitgehender entlastet als bisher vorgesehen. Unter anderem liegt die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags jetzt bei 235.000 €.

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies begünstigt Unternehmen, die hohe Investitionen tätigen.

  • Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht erhalten und wird durch eine breitere Bemessungsgrundlage weiter verstetigt. S. 579

  • Bei der Abgeltungsteuer wird der Abzug von Verlus...